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Ankauf von Vollstreckungsbescheiden / Urteilen | Vorgehensweise & Procedere | Abtretungserklärung | Genehmigung nach § 727 ZPO


Ankauf



Ich kaufe Ihre Vollstreckungsbescheide und Urteile
gegenüber Schuldner/Innen auf.




Sie konnten eine Forderung gegenüber einem Schuldner/einer Schuldnerin nicht realisieren,
und haben nun einen Vollstreckungsbescheid erwirkt?

Sie konnten eine Forderung durch ein Urteil rechtskräftig belegen lassen?
Doch auf Grund von mangelnder Liquidität des Schuldners/der Schuldnerin
können Sie die Forderung nicht eintreiben?

Zahlungsausfälle bei illiquiden Kunden ist keine Seltenheit.
Viele Kunden sind nicht selten auch zahlungsunfähig.

Die Folge ist, daß Sie als Gläubiger Ihre Ware verloren haben,
die Sie an den Kunden lieferten, aber
auf den monetären Forderungen gegenüber dem Schuldner/der Schuldnerin "sitzen bleiben".
Mit dem Rückerhalt der Ware ist nicht mehr zu rechnen.

Sie konnten einen Vollstreckungsbescheid bei dem zuständigen Mahngericht,
oder ein Urteil beim zuständigen Amtsgericht erwirken, und können die Forderung

nicht eintreiben, aufgrund Zahlungsausfalls des Schuldners/der Schuldnerin.

Dann treten Sie Ihren Vollstreckungsbescheid gegen eine Vergütung an meine Person ab.
Der Ankauf erfolgt in Abhängigkeit der Liquidierungsmöglichkeit prozentual zum Gesamtwert
des Vollstreckungsbescheides oder des Urteils.

Nach einer Sichtung der Eckdaten und gegebenenfalls weiterer Unterlagen zu diesem Geschäft
kann ich Ihnen in Kürze mitteilen, wie hoch die Vergütung für Ihren Vollstreckungsbescheid oder Ihr Urteil ist.


Melden Sie sich jetzt per E-Mail:

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Festnetz: +49 (0) 2305 / 9988959
Mobilnetz: +49 (0) 160 / 8899880

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